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50ml
Die Stevia Blätter werden mit pflanzlichem Glyzerin bei 53°C in einem längeren Verfahren schonend eingedickt, so dass Enzyme erhalten bleiben. Später wird die Masse mit entkeimtem Wasser und pflanzlichem Glyzerin wieder verdünnt und als Flüssigextrakt angeboten.
Gehalt an Steviolglykosiden: 4-8% (zum Vergleich Steevia - Fluid: 20%)
Verwendung: Zum Herstellen von Dental- (Mundwasser, Zahncremes), Haar- (Haarwasser, -tonic) und Hautkosmetik (Cremes), zur Herstellung von Stevia Extrakten oder Flüssigextrakten.
Inhaltsstoffe: entkeimtes Wasser, Steviaextrakt, pflanzliches Glyzerin, Citronensäure, Kaliumsorbat
Hinweis: Laut der sogenannten Novel Food Verordung müssen Lebensmittel, die vor 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang im Umlauf waren, als solche neu zugelassen werden.
Im Februar 2000 wurde die Zulassung von Stevia von der Europäischen Kommission im Rahmen einer Zulassung als Novel Food zurückgewiesen. Es wurde bemängelt, daß die Wirkung von Steviol, welches vom Darm bei der Aufspaltung von Steviosid gebildet wird, unzureichend untersucht wurde. Auch sei nur gereinigtes Steviosid untersucht worden und die Herkunft der untersuchten Pflanzen sei nicht zwingend repräsentativ für Pflanzen anderer Standorte, Zuchlinien oder Herkunft.
Für jemand der nicht nur juristisch formal denkt, schwer nachzuvollziehen. Immerhin wird im Ursprungsland von Stevia Paraguay, die Pflanze seit Jahrhunderten kultiviert und als Süßstoff genutzt, in Japan und Korea hat Stevia einen Anteil am Süßstoffmarkt von etwa 25% und selbst in den USA wird Stevia immerhin als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen.
Da sich Naturprodukte wie Stevia naturgegeben je nach Herkunft/Standort und Zuchtlinie unterscheiden ist in solchen Fällen eine Untersuchung und Beweisführung zur Unbedenklichkeit, im Vergleich zu homogenen und standartisierten Stoffen und Produkten, besonders schwierig. Man stelle sich hier nur einmal vor, die Kartoffel oder die Tomate müßte sich einer Novel Food Zulassung unterziehen...
Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten, in der EU eine Zulassung für Stevia zu erreichen: Einmal über die Zulassung von Steviosid als Lebensmittelzusatzstoff oder über die Zulassung von Stevia als "neues" Lebensmittel (Novel Food). Mit der Zulassung als Novel Food würde Stevia als Lebensmittel gelten und müßte nicht mit einer E-Nummer in den Lebensmitteln deklariet werden. Für ein Naturprodukt wie Stevia der wohl angemessenere Weg...
Ein Expertenausschuss der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Food and Agriculture Organisation hat nun Süßstoffen aus Stevia einen ADI (= acceptable daily intake)-Wert erteilt, mit dem die Aufnahme einer gewissen Tagesdosis durch Lebensmittel befristet bis 2007 erlaubt ist.
Fazit: Es ist wohl nur eine Frage der Zeit bis die bestehenden Bedenken der Europäischen Union ausgeräumt werden können und auch Europa mit Stevia ein neues natürliches Zeitalter der Süßstoffe erreicht.
QUELLE: http://www.steevia.de/stevia-rechtlich.html (Stand 17.08.2010)
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