VeganWonderland
  Startseite » Süssungsmittel » Steevia - Dulce » Meinungen [ Im Warenkorb: 0 Produkte, Betrag = 0,00EUR (incl. MwSt), Gewicht = 0 Kg ] Dein Konto  |  Warenkorb  |  Kasse   
Schnellsuche
Kategorien
Avenging Animals Kollektion 2012/2013PRODUKTKÜHLUNGAsiatische KücheAufschnitteAufstricheBackmischungenBackzutatenBindemittelBrot/PizzaDesserts/SüssspeisenEi-ErsatzFleischalternativen/
Fertiggerichte
Für Hund & Katz & mehrGetränkeGewürze/WürzmittelGuerilla Gardening (R)Kleidung/LifestyleKnabberzeugsKüchenzubehörKäsealternativenKörperpflege/
Kosmetik
Literatur / FilmeMake-Up / Dekorative KosmetikMehl/Getreide/
Hülsenfrüchte
Müsli/CornflakesNahrungsergänzungNudeln/Pasta/Reis/KlösseNüsse/ TrockenfrüchteObst-/GemüsekonservenPosterRawFood BasicsReinigungsmittelSahne/CuisineSenf/Ketchup/
Mayo/Saucen/Pesto
Sojafleisch/FleischersatzSpass im BettSüssungsmittelSüsswarenTofu, Tempeh & Co.Vegan Bakery/BackwarenYAOH-HanfkosmetikGutscheineGeschenkverpackungen
Hersteller
Neue Produkte Zeige mehr
Highlights Zeige mehr
Vegan für Genießer
Vegan für Genießer
19,90EUR
[inkl. 7% MwSt zzgl. Versandkosten]
Informationen
Zeige mehrHäufig gestellte Fragen
Zeige mehrVersandinformationen
Zeige mehrAGB & Widerruf
Zeige mehrImpressum
Zeige mehrHaftungsausschluss
Zeige mehrDatenschutzerklärung
Zeige mehrCatering
Zeige mehrKontakt
Zeige mehrSitemap
Steevia - Dulce
[3668]
5,25EUR
[inkl. 19% MwSt zzgl. Versandkosten]
Grundpreis: 10,50EUR / 100ml

50ml

 

Die Stevia Blätter werden mit pflanzlichem Glyzerin bei 53°C in einem längeren Verfahren schonend eingedickt, so dass Enzyme erhalten bleiben. Später wird die Masse mit entkeimtem Wasser und pflanzlichem Glyzerin wieder verdünnt und als Flüssigextrakt angeboten.

 

Gehalt an Steviolglykosiden: 4-8% (zum Vergleich Steevia - Fluid: 20%)

 

Verwendung: Zum Herstellen von Dental- (Mundwasser, Zahncremes), Haar- (Haarwasser, -tonic) und Hautkosmetik (Cremes), zur Herstellung von Stevia Extrakten oder Flüssigextrakten.

 

Inhaltsstoffe: entkeimtes Wasser, Steviaextrakt, pflanzliches Glyzerin, Citronensäure, Kaliumsorbat

 

Hinweis: Laut der sogenannten Novel Food Verordung müssen Lebensmittel, die vor 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang im Umlauf waren, als solche neu zugelassen werden.

Im Februar 2000 wurde die Zulassung von Stevia von der Europäischen Kommission im Rahmen einer Zulassung als Novel Food zurückgewiesen. Es wurde bemängelt, daß die Wirkung von Steviol, welches vom Darm bei der Aufspaltung von Steviosid gebildet wird, unzureichend untersucht wurde. Auch sei nur gereinigtes Steviosid untersucht worden und die Herkunft der untersuchten Pflanzen sei nicht zwingend repräsentativ für Pflanzen anderer Standorte, Zuchlinien oder Herkunft.

Für jemand der nicht nur juristisch formal denkt, schwer nachzuvollziehen. Immerhin wird im Ursprungsland von Stevia Paraguay, die Pflanze seit Jahrhunderten kultiviert und als Süßstoff genutzt, in Japan und Korea hat Stevia einen Anteil am Süßstoffmarkt von etwa 25% und selbst in den USA wird Stevia immerhin als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen.

Da sich Naturprodukte wie Stevia naturgegeben je nach Herkunft/Standort und Zuchtlinie unterscheiden ist in solchen Fällen eine Untersuchung und Beweisführung zur Unbedenklichkeit, im Vergleich zu homogenen und standartisierten Stoffen und Produkten, besonders schwierig. Man stelle sich hier nur einmal vor, die Kartoffel oder die Tomate müßte sich einer Novel Food Zulassung unterziehen...

Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten, in der EU eine Zulassung für Stevia zu erreichen: Einmal über die Zulassung von Steviosid als Lebensmittelzusatzstoff oder über die Zulassung von Stevia als "neues" Lebensmittel (Novel Food). Mit der Zulassung als Novel Food würde Stevia als Lebensmittel gelten und müßte nicht mit einer E-Nummer in den Lebensmitteln deklariet werden. Für ein Naturprodukt wie Stevia der wohl angemessenere Weg...

Ein Expertenausschuss der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Food and Agriculture Organisation hat nun Süßstoffen aus Stevia einen ADI (= acceptable daily intake)-Wert erteilt, mit dem die Aufnahme einer gewissen Tagesdosis durch Lebensmittel befristet bis 2007 erlaubt ist.

Fazit: Es ist wohl nur eine Frage der Zeit bis die bestehenden Bedenken der Europäischen Union ausgeräumt werden können und auch Europa mit Stevia ein neues natürliches Zeitalter der Süßstoffe erreicht.

 

QUELLE: http://www.steevia.de/stevia-rechtlich.html (Stand 17.08.2010)



Steevia - Dulce
Grosses Produktbild anzeigen
angezeigte Meinungen: 1 bis 2 (von 2 insgesamt) Seiten:  1 
von "anonym" Hinzugefügt am Donnerstag, 03. November 2011
War ziemlich enttäuscht. Süßt kaum, bis auf einen Nachgeschmack, der an Süßstoff erinnert. Muss nicht sein.

Bewertung: 1 von 5 Sternen! [1 von 5 Sternen!]
von "anonym" Hinzugefügt am Dienstag, 07. Dezember 2010
Entweder habe ich was falsch gemacht, oder ... Um 400 ml ungesüßten Sojadrink leicht zu süßen, habe ich gerade 5% der Flasche nutzen müssen. Irgendwie scheint die Süßkraft dieser Variante nicht sonderlich gut zu sein.

Bewertung: 2 von 5 Sternen! [2 von 5 Sternen!]
angezeigte Meinungen: 1 bis 2 (von 2 insgesamt) Seiten:  1 
Zurück Bewertung schreiben Menge: Diesen Artikel zu meinem Merkzettel hinzufügen. 
Folgt uns bei...

Google+
Zahlt bei uns mit...
Einfache Zahlung mit Visa oder Mastercard
Logo
Logo
Warenkorb Zeige mehr
0 Produkte
Anmelden
eMail-Adresse:


Passwort:


Passwort vergessen?

Neukunde?
IMAGE_BUTTON_CREATE_ACCOUNT
Hersteller Info
Zeige mehrMehr Produkte
Angebote Zeige mehr
agava Waldhimbeersirup
agava Waldhimbeersirup
4,59EUR 4,13EUR
[inkl. 7% MwSt zzgl. Versandkosten]
Grundpreis: 1,18EUR / 100g
Bewertungen Zeige mehr
Steevia - Dulce
War ziemlich enttäuscht. Süßt kaum, bis auf einen Nachgeschm ..
1 von 5 Sternen!
Wir versenden mit...
 
CO2-neutraler Paketversand
CO2-neutraler Paketversand

Hundewahnsinn
Copyright © 2013 VeganWonderland
Powered by osCommerce